Martin Wamsler Dipl. Ing. (FH)
Architekt BDA

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Architekturbüro Wamsler

Effizienzhaus-Förderung

Das Qualitätszeichen "Effizienzhaus", das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der Deutschen Energie-Agentur (dena) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt wurde, definiert ein Referenzgebäude, über das die Förderbedingungen für Neubau und Sanierung eindeutig definiert werden. Das Referenzgebäude entspricht einem Effizienzhaus 100. Die Zahl 100 gibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes an – jeweils im Vergleich zum Mindeststandard nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV), derzeit gelten die Förderstandards aus 2015 mit der Novellierung aus 2016 - auch als EnEV 2016 bezeichnet. Ein Effizienzhaus 40 darf also höchstens 40% dieses Wertes erreichen. Für Neubauten wurden Effizienzhaus-Niveaus 100, 70, 55 und 40 festgelegt.

Das KfW Effizienzhaus 55 weist beispielsweise lediglich einen 55%igen Energiebedarf auf und gilt daher als Niedrigenergiehaus oder sogar als Passivhaus. Beim KfW Effizienzhaus 70 hingegen darf der Jahresenergiebedarf 70% des Referenzwertes betragen, dafür gibt es aber aktuell keine Förderung mehr, das dies ja fast der Mindeststandard ist! Die Zahl hinter dem Effizienzhaus gibt den prozentualen Energiebedarf des Gebäudes in Bezug zum Referenzgebäude (Effizienzhaus 100) an. Dies bedeutet, je niedriger der Wert desto geringer der Energiebedarf. Wer als Bauherr ein KfW Effizienzhaus 70 oder niedriger baut, kann die Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen nutzen.

Energiesparen wird belohnt:
Zum Förderprogramm "Bauen, Wohnen, Energie sparen" der KfW Förderbank mit einer Vielzahl von Programmen zur CO2-Reduzierung und der Nutzung erneuerbarer Energien ist also wichtig zu wissen: Je mehr Energie eingespart wird, desto höher fallen die Zuschüsse der KfW aus. Das Förderprogramm zum Haustyp KfW Effizienzhaus 70 nennt sich "Ökologisch Bauen" und geht bis zu einer Darlehenssumme von 100.000 Euro.

Anhand eines Nachweises des erreichten KfW-Niveaus werden neben den zinsgünstigen Darlehen für energiesparende Häuser zudem folgende Tilgungszuschüsse gewährt: hier die aktuellen News mit den Förderungen!

Die Förderbedingungen für Energieeffizientes Sanieren entsprechen denen des Energieeffizienten Bauens. Hierbei jedoch gelten die Effizienzniveaus 115, 100, 85, 70 und 55. Für Altbauten gilt also die Ausnahme, dass das Effizienzhaus 115 den Referenzwert des Standardhauses um 15% überschreiten darf. Hier dei akteullen News dazu!

Die Sanierungsmaßnahmen, die förderwürdig sind, gliedern sich in vier Bereiche auf: Fenster, Gebäudehülle, Heizung und Lüftung. Um einen förderfähigen Kfw-Effizienzhausstandard zu erreichen, ist bei bestehenden Gebäuden meist eine Kombination mehrerer Maßnahmen nötig.

Wir als zugelassene Sachverständige, die den energetischen Standard eines Gebäudes nach dem PHPP (Passivhausprojektierungspaket) oder der EnEV berechnen, erläutern Ihnen die Modalitäten und Fördergrundsätze gerne. Seien Sie gewiss, wir suchen nach den optimalen Fördermöglichkeiten für Ihre Immobilie und holen das Beste für Sie heraus. Auch für geplante Sanierungsmaßnahmen stehen wir Ihnen als erfahrene Partner und Sachverständige stets für einen Termin zur Verfügung. Wir kommen gerne, Ihre Immobilie besichtigen – rufen Sie uns einfach an...