EnEV 2014 - ab 1. Mai 2015 in Kraft!  (21.11.2013)

Die EnEV ist am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am dem 1. Mai 2014 in Kraft.

Hier die wesentliche Inhalte der Novellierung der EnEV 2014:

1. Vorgaben für das Bauen
Angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle.
Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab 2019.
Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist leider keine Verschärfung vorgesehen.

2. Vorgaben für Energieausweis
Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung: Auf Wunsch des Bundesrates ist Teil dieser Pflicht nun auch die Angabe der Energieeffizienzklasse. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden.
Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern schon zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts.
Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden.

3. Stärkung des Vollzugs der EnEV
Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise (MW: gut! Endlich zu prüfen und auch strafrechtllich zu ahnden!)