PV: Stromproduktion, Einspeisung und Verbrauch in KFZ`s (10.07.2012)
Wohin mit dem nach Möglichkeit selbst produzierten Solarstrom? Ziel ist
es auf jeden Fall den Eigenverbrauch zu steigern, überschüssigen Strom
einzuspeisen und demnächst auch das Elektroauto zu "betanken". Der Kreis
der dezentralen Versorgung könnte nahezu geschlossen werden.
Nur welches Auto macht Sinn und wie wird das Ziel der Bundesregierung
von einer Million Elektrofahrzeuge bis 2020 erreicht? Mit der
Nichtförderung von Elektroautos zur schnellen Markteinführung und den
derzeitgen perversen Förderung von Spritfressenden und CO2-Kanonen wird
dies nie etwas - hier wird´s pervers:
Die Absetzbarkeit der Fahrzeugkosten von Firmenwagen wird in Deutschland
der CO2-Ausstoss komplett ignoriert. Die bis zu 58 Prozent erreichende
Steuerrückerstattung gilt ohne Obergrenze bei Kaufpreis und CO2-Ausstoß.
Ein hiesiges Unternehmen kann bei einem Audi A8 (277 g CO2/km) den
kompletten Anschaffungspreis von 138.300 Euro steuerlich absetzen und
bekommt in diesem Fall über sechs Jahre bis zu 80.214 Euro an
Subventionen rückerstattet. Frankreich setzt absolute Obergrenzen auf
Basis der CO2-Emissionen. Für den oben genannten Audi A8 können Firmen
nur 9.900 Euro steuerlich geltend machen. In Irland ist die
Absetzbarkeit sogar noch strenger geregelt: Die Anschaffungskosten von
Pkw mit CO2-Emissionen von über 190 g/km sind überhaupt nicht steuerlich
absetzbar.Hier der Vergleich und hHier der Bericht und die Vorschläge der Deutschen Umwelthilfe.
Deutschland ist beim Klimaschutz im Straßenverkehr Schlusslicht in
Europa. Kein anderer Staat verzichtet so konsequent auf die Förderung
effizienter Pkw und subventioniert gleichzeitig den Kauf umwelt- und
klimaschädlicher Pkw in Milliardenhöhe. Der Ländervergleich der
Deutschen Umwelthilfe zeigt: Unsere Europäischen Nachbarn setzen sich
erfolgreich für den Klimaschutz im Straßenverkehr ein. Die DUH
präsentiert Grundzüge eines Steuermodells für Dienst- und Privatwagen,
das die Energiewende in Deutschland unterstützt und nicht verhindert.
Die Forderung:
„Die Privilegien für hochmotorisierte Firmenwagen müssen auch in Deutschland ein Ende haben. Zumal eine Modellpolitik hin zu Fahrzeugen mit geringerem Kraftstoffverbrauch auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie im Ausland stärken würde“, erklärte Resch. Entsprechend fordert die DUH eine ökologische Steuerreform bei Pkw, sowohl bei privat wie auch gewerblich zugelassenen Fahrzeugen mit folgenden vier Elementen:
Bei der Zulassung sollten zukünftig nach französischem Modell besonders spritsparende Fahrzeuge bei der Erstzulassung einmalig mit einem Bonus von bis zu 2.000 Euro gefördert und Spritschlucker mit bis zu 10.000 Euro belastet werden.
Bei Dienstwagen wird eine Obergrenze für die Absetzbarkeit des Anschaffungspreises von 40.000 Euro eingeführt.
Darüber hinaus können Dienstwagen bis zu diesem Wert nur dann zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein, wenn das Fahrzeug weniger als 120 g CO2/km ausstößt. Bis 140 g CO2/km sinkt die Absetzbarkeit auf 66 Prozent, bis 160 g CO2/km auf 33 Prozent und über 160 g CO2/km sollten zukünftig Dienstwagen grundsätzlich nicht mehr absetzbar sein.
Was die steuerliche Absetzbarkeit der Betriebskosten angeht, wird eine Obergrenze in Höhe des jeweils steuerlich geltenden Pauschalbetrags (derzeit 30 Cent/km) eingeführt.
In Kürze folgen einige Vorschläge von Elektrofahrzeugen!