Effizienzhaus-Standards 70, 55, 40, 40plus, Passivhaus, EnEV 2016  (07.02.2016)

Durch die Anhebung des energetischen Standards begonnen mit der EnEV 2009, dann der EnEV 2014 und nun einer weiteren energetischen Verbesserung ab dem 1.1.2016 (umgangssprachlich als EnEV 2016 bezeichnet) gibt es Klärungsbedarf:

Die jeweilige gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) – derzeit die EnEV 2014 mit erhöhten Anforderungen  seit dem 1.1.2016 - gibt mit dem 100%-Wert den Mindeststandard vor und zeigt an, wie viel Energie (kWh/m²a) ein Neubau pro m² und Jahr maximal verbrauchen darf.

Die Bezeichnung KfW-Effizienzhaus 70 steht für die Reduzierung der kWh/m² gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard um 30% (100 - 30 = 70), der eines Effizienzhauses 40 um 60% (100 - 40 = 60%). Ab dem 1.4.2016 entfällt die Förderung für das "KfW-Effizienzhaus 70". Dafür wird der Kreditbetrag für Effizienzhäuser 55 und 40 von 50.000 auf 100.000 € erhöht bei Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren und Laufzeiten von 10-30 Jahren.

KfW-Effizienzhaus 55 / 40 Die Berechnung erfolgt nach den Bilanzierungsvorschriften und Beachtung der Technischen Anforderungen lt. EnEV. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf beim Effizienzhaus 55 nur 55% und beim Effizienzhaus 40 nur 40% des Jahres-Primärenergiebedarfs eines sogenannten Referenzgebäudes betragen. Beim Transmissionswärmeverlust (H´t) darf das Effizienzhaus 55 bei max. 70% und das Effizienzhaus 40 bei max. 55% des Transmissionswärmeverlustes vom Referenzgebäude liegen.

Passivhaus (lt. KfW ist das auch der Standard des Effizienzhauses 55 und 40)
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf H`t sind beim Passivhaus mit dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) nachzuweisen. Der Jahres-Primärenergiebedarf ist dabei nach Vorgaben der EnEV2014 zu ermitteln. Für eine Förderung im Rahmen des KfW-Effizienzhauses 55 darf der Jahres-Primärenergiebedarf 40 kWh pro m² und Jahr nicht überschreiten und der Jahres-Heizwärmebedarf darf maximal 15 kWh pro m² betragen.

Das KfW-Effizienzhaus 40 hat einen maximalen Jahres-Primärenergiebedarf von 30 kWh pro m² und Jahr, der Jahres-Heizwärmebedarf bleibt bei 15 kWh pro m² und Jahr.

Ab 1.4. 2016 gibt es einen neuen Standard: das KfW-Effizienzhaus 40 plus. Es stellt die gleichen Anforderungen an Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust wie das KfW-Effizienzhaus 40, benötigt jedoch zusätzlich
•    eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien (PV-Anlage)
•    einen Stromspeicher
•    eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (ist eigentlich eh Standard)
•    eine Visualisierung der Stromerzeugung und des Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface

Bei Sanierungen ist es oft schwierig das Effizienzniveau 100 zu erreichen, deshalb gibt es hier noch den Standard 115, also 15% schlechter als das Mindestniveau lt. EnEV beim Neubau. Sollte dies jedoch nicht erreicht werden können, ist eine Förderung über Einzelmassnahmen sowie einer neuen Heizung7Lüftung möglich.

Erklärung:

Qp = der Jahresheizwärmebedarf wird in kWh/(m2a) angegeben

Ht = Transmissionswärmeverlust wird in kWh/(m2K) angegeben


Die Förderbedingungen der KfW bzw. L-Bank sind zu umfangreich, um hier erläutert zu werden. Statt dessen hier ein paar Links zu den Definitionen und Beispielberechnungen:

Hinweis: Damit das KfW-Effizienzhaus 40 oder -40 Plus von der KfW bezuschusst wird, bedarf es eines "baubegleitenden Sachverständigen". Er soll darauf achten, dass die umgesetzten Baupläne und energetischen Maßnahmen für Ihr KfW-Effizienzhaus korrekt umgesetzt werden und kein Pfusch entsteht. Ohne „Sachverständigen“ bekommen Sie keinen Antrag, keinen günstigen Kredit, keinen Tilgungszuschuss und womöglich nicht die Qualität die Sie wünschen! Wir haben alle diese Qualifikationen!

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns als zertifizierte Passivhausplaner, DENA-Effizienzexperten und „Sachverständige“ für alle Banken auf, damit wir ihnen die bestmögliche Finanzierung ermöglichen und den maximalen Tilgungszuschusse erarbeiten.